Unser Know how für Sie

Steuerberatung insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
Erbschaftsteuer, Buchführung und Bilanzierung, Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen, Lohnbuchhaltung
Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Rentabilitätsberechnungen von Investitionen im betrieblichen und privaten Bereich

Internationales Steuerrecht
Besondere Herausforderungen verlangen besondere Kenntnisse. Immer mehr auch grenzüberschreitend.
Eine immer bedeutendere Konstellation, mit der wir insbesondere bei Themen des internationalen Steuerrechts wie Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreisen, Betriebsstätten und Quellensteuer eine ganz besondere Geschäftsnähe zu unseren Mandanten erreichen und Unternehmer mit internationaler Ausrichtung bei allen spezifischen Entscheidungen bestmöglich unterstützen. Im Rahmen unserer Tätigkeit bieten wir sowohl die Prüfung einzelner grenzüberschreitenden Sachverhalte, die Prüfung möglicher Gestaltungsalternativen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte im behördlichen Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht bzw. dem Bundesfinanzhof an. Auch vor einem Umzug ins Ausland oder einem Zuzug nach Deutschland beraten wir Sie über die Rechtsfolgen, die Gestaltungsalternativen, sowie über Gefahren, die im internationalen Steuerrecht lauern.