Sanierungsberatung
Ein krisengeschütteltes Unternehmen braucht einen erfolgreichen Neustart. Um Ihr Unternehmen langfristig gesunden zu lassen, betrachten wir mehr als nur finanzwirtschaftliche Aspekte: Wir beraten Sie ganzheitlich – auch juristisch. Im Bereich der Leistungswirtschaft unterstützen wir unsere Mandanten dabei, den Leistungserstellungsprozess zu verbessern. Eine Unternehmenskrise ist immer auch eine Vertrauenskrise: Geschäftspartner bezweifeln, dass das Unternehmen noch leistungsfähig ist. Restrukturierungskonzepte und Sanierungsgutachten (zum Beispiel nach IDW S6/BGH) stellen die Ausgangslage des Unternehmens nachvollziehbar dar. Sie ermöglichen es, fundiert zu entscheiden, wie der Restrukturierungsprozess fortschreiten soll.
Diese Konzepte helfen Unternehmen zum Beispiel, wenn Umsätze zurückgehen oder Liquiditäts-Engpässe auftauchen. Das Konzept adressiert dabei neben dem Unternehmen auch Kreditgeber, Gewerkschaften und Gesellschafter. Ein Beispiel: Um Haftungsansprüche zu vermeiden, sollen Kreditgeber Restrukturierungskonzepte einfordern, wenn die Restrukturierung / Sanierung eines krisengeschüttelten Unternehmens begleitet werden soll (zum Beispiel bei einer Kreditprolongation).